Zum Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR), den KMK-Bildungsstandards und den Hessischen Kerncurricula
Die Bildungsstandards der KMK (Kultusministerkonferenz) geben die erwarteten Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler als Könnensstandsbeschreibungen wieder (auch: can do-statements). Damit unterscheiden sie sich prinzipiell von Lehrplänen, die in erster Linie eine Sammlung von im Unterricht zu behandelnden Inhalten darstellen.
Im Fremdsprachenbereich beziehen sich die KMK-Standards sehr stark auf die Deskriptoren, die im Jahr 2001 im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats (GeR) festgelegt wurden. Die dort beschriebenen Stufen sprachlicher Kompetenzen (A1, A2, B1, B2, C1, C2) haben mittlerweile zentrale Bedeutung bei der Beschreibung schulischer Ausbildungsziele.
Die Bundesländer (auch Hessen) haben in ihren Curricula die KMK-Standards grundsätzlich übernommen und den Landesbedingungen angepasst. Das hessische Kerncurriculum bezieht sich in seinem Kompetenzkonzept ausdrücklich auf den Weinertschen Kompetenzbegriff (siehe Punkt 2). Im Zuge der Anpassung wurden die Anforderungen präzisiert, welche Kompetenzstufen zu welchem Zeitpunkt (z.B. beim Mittleren Schulabschluss) in verschiedenen Kompetenzbereichen von den Lernenden in der Regel erreicht werden sollten (Regelstandards).