Worin besteht das Angebot an die Fachschaften?
In Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern bieten qualifizierte Fortbildnerinnen und Fortbildner interessierten Schulen ein Fortbildungsprogramm an, das die Fachschaften bei der Weiterentwicklung eines standardbasierten Fremdsprachenunterrichts unterstützt und die Erarbeitung eines schulinternen Fachcurriculums in den Blick nimmt.
Die Fortbildungsreihe besteht in der Regel aus vier Veranstaltungen, drei Basismodulen und einem Wahlpflichtmodul à 4,5 Stunden. Im Rahmen der Wahlpflichtmodule können die Fachschaften aus dem bestehenden Angebot von Themen nach schulspezifischen Bedürfnissen eigene Schwerpunkte setzen.
Wie gestaltet sich der Unterstützungsprozess?
Die Qualifizierung der beteiligten Fachschaften Englisch und/oder Französisch erfolgt in schulamtsbezogenen Sets von sieben Schulen. Die qualifizierten Fortbildnerinnen und Fortbildner KUEF übernehmen als regionales Tandem die fachliche Qualifizierung der Fachschaften und begleiten die teilnehmenden Schulen über einen Zeitraum von anderthalb Jahren. Die Regionaltandems informieren im Auftrag der Staatlichen Schulämter die interessierten Sekundarschulen über Ziele, Inhalte, Bedingungen und Termine der Fortbildung. Die schulamtsbezogenen Tandems sind in ein landesweites Netzwerk eingebunden, in dessen Rahmen die Kommunikation neuester Forschungsergebnisse koordiniert und der Transfer in die modularen Fortbildungsbausteine organisiert wird. Die Nachhaltigkeit der Maßnahme kann über die Fortbildungsmodule hinaus durch Netzwerktagungen der beteiligten Setschulen befördert werden, die der kollegialen Kooperation und dem Austausch von Arbeitsergebnissen dienen.
Wie ist die regionale Arbeit strukturiert?
Die Fachschaft/en Englisch und/oder Französisch einer Schule entscheidet/n im Anschluss an die Informationsveranstaltung in Abstimmung mit der Schulleitung über ihre Bewerbung für die Teilnahme an der Qualifizierung. Die Bewerbung erfolgt bei den zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Staatlichen Schulämter, die in Abstimmung mit den Fortbilderinnen und Fortbildnern ein Schulset von bis zu sieben Schulen zusammenstellen. Die Aufgaben und Leistungen von Schulämtern, Fortbildnern und Fachschaften werden im Sinne nachhaltiger Schulentwicklung in der Regel in einer Kooperationsvereinbarung fixiert, die schulspezifische Gegebenheiten und Bedürfnislagen berücksichtigen kann. Die im Schulset zusammengefassten Schulen bestimmen außerdem jeweils eine Schulkoordinatorin oder einen Schulkoordinator, die bzw. der als Ansprechpartner/-in der KUEF-Setleitung fungiert und die Fortbildungsplanung an der jeweiligen Schule koordiniert. Diese, allen Teilprojekten „Kompetenzorientiert unterrichten - Bildungsstandards nutzen“ gemeinsame Struktur der regionalen Arbeit umfasst auch die Fortbildung der Schulkoordinatorinnen und -koordinatoren, die von Setleitungen in der Regel in Kooperation mit der Abteilung VI des Amtes für Lehrerbildung organisiert werden.