Kleine Anfrage im Hessischen Landtag zum International Baccalaureate Diploma
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 3. Dezember 2014 00:00
Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Merz (SPD) vom 14.04.2014 betreffend Erwerb des International Baccalaureate Diploma in Hessen antwortete Kultusminister Lorz Ende Mai. Bisher wird dieser Schulabschluss, der von der Kultusministerkonferenz als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird, in Hessen von zwei staatlichen Gymnasien und einigen Privatschulen angeboten.
Die Kleine Anfrage umfasste die folgenden Fragen:
- An welchen öffentlichen und privaten Schulen in Hessen kann das IB-Diploma erworben werden?
- Welche Voraussetzungen müssen Schulen erfüllen, um das IB-Diploma anbieten zu können?
- WeIche zusätzlichen Kurse und Unterrichtsangebote müssen besucht werden, um das
IB-Diploma zu erwerben, und wie erfolgt deren Implementierung in den Stundenplan an öffentlichen
Schulen? - Auf welcher Rechtsgrundlage bieten öffentliche Schulen in Hessen das IB-Diploma an und wie
sind dabei die Rechtsbeziehungen zwischen Schule, Schulträger, Land, IBO gestaltet? - Auf welche Weise unterstützt das Land die Schulen, die das IB-Diploma anbieten, und inwieweit
erfolgt insbesondere für Lehrkräfte eine Anrechnung auf die Pflichtstundenzahl, wenn sie an der
Durchführung des IB-Diploma-Angebots (z.B. Unterricht oder Prüfungen) beteiligt sind? - Welche Befugnisse stehen der Schulaufsicht bei Durchführung des IB-Diploma-Angebots (Unterricht
und Prüfungen) an öffentlichen Schulen zu? - Welche Kosten fallen für Schülerinnen und Schüler, die an einer öffentlichen Schule das IBDiploma
erwerben, an?