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Verwaltungsrecht: Die Fahrten zum "A-Level-Gymnasium" sind voll zu bezahlen

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 31. Dezember 2011 00:00

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine Kommune die Fahrkosten einer Schülerin zu einem speziellen Gymnasium auch dann finanzieren muss, wenn es ein „näher gelegenes“ gibt, an dem auch das Abitur gemacht werden könnte. Handelt es sich jedoch bei der angepeilten Lehranstalt um ein „Missionsgymnasium“, das den - auf vertieftem, fächerübergreifendem bilingualen Unterricht beruhende - „A-level“-Abschluss anbiete, der die unmittelbare Aufnahme eines Studiums in angelsächsischen Länder ermögliche, so sei der Besuch dort als „eigenständiger Bildungsgang“ einzustufen. (VwG Osnabrück, 1 A 70/11)

| 17.9.2011