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Fremdsprachenunterricht: Früh übt sich

iwd, 21. April 2005

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 23. August 2006 00:00

Der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 16 vom 21. April 2005 gibt einen Überblick über den Fremdsprachenunterricht in deutschen Grundschulen.

Während die Mädchen und Jungen im Saarland bereits seit mehr als zehn Jahren schon in der Grundschule Fremdsprachenluft schnuppern, haben Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein diese Regelung erst im laufenden Schuljahr eingeführt. Meist geht es für die Kleinen ab der dritten Klasse mit dem Aufspüren des fremden Wortschatzes los. Nur in Baden-Württemberg fällt der Startschuss bereits im ersten Schuljahr.

Weitgehend einig sind sich die Bundesländer auch bei der Wahl der unterrichteten Sprachen: Weil ohne Englisch heute fast nichts mehr läuft, wird es in allen Grundschulen gelehrt - mit Ausnahme des Saarlands, wo die Verständigung mit den französischen Nachbarn Priorität hat. Ansonsten legen sieben Länder den alleinigen Schwerpunkt auf die Sprache Shakespeares; die übrigen stellen Französisch und vereinzelt noch weitere Sprachen zur Wahl.

In der Regel sind für das Erkunden fremder Sprachwelten zwei Wochenstunden auf dem Unterrichtsplan der Dritt- und Viertklässler vorgesehen. Dabei geht es nicht in erster Linie ums Lesen und Schreiben oder gar um das Pauken von Grammatikregeln. Vielmehr sollen die Youngster spielerisch lernen, sich in der Fremdsprache über Themen ihres Alltags zu unterhalten. Dazu passt auch die "mildere" Bewertung der erworbenen Fähigkeiten:

Acht Bundesländer - Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen - verteilen für die ersten fremdsprachlichen Gehversuche grundsätzlich keine Noten. Dahinter steckt die Sorge, die Jungen und Mädchen durch Angst vor schlechten Noten zu demotivieren. Die Lehrer vermerken auf den Zeugnissen lediglich die Teilnahme oder sie kommentieren die Leistung ihrer Schützlinge.

Andernorts wird der Fremdsprachenunterricht zwar ab Klasse drei, in Berlin sowie in Sachsen ab Klasse vier benotet. Doch auch dort haben die Grundschüler nichts zu befürchten - versetzungsrelevant sind diese Zensuren in keinem Bundesland.

Bei all dem darf allerdings nicht vergessen werden, dass die Fremdsprachen-Karriere des Nachwuchses in der Grundschule erst beginnt. Daher müssen die Länder dafür sorgen, dass eine sinnvolle Fortsetzung des Sprachenunterrichts in den weiterführenden Schulen gewährleistet ist. Außerdem sollten die Bildungspolitiker überlegen, ob die Schüler künftig nicht früher mit der zweiten bzw. dritten Fremdsprache starten können. Handlungsbedarf besteht auch bei der Lehrerausbildung. So gilt es, für die Erteilung von Sprachunterricht an Grundschulen entsprechende Studiengänge auszubauen, anstatt die Pädagogen - wie in den vergangenen Jahren überwiegend geschehen - durch Fortbildungsmaßnahmen auf die Vermittlung der Fremdsprachen vorzubereiten.

Die unterschiedlichen Angebote in den Bundesländern

Einen vollständig aktualisierten und überarbeiteten Artikel zum Stand des "Frühen Fremdsprachenlernens" in den Bundesländern hat der VdS - Bildungsmedien e.V. jetzt unter "Englisch ist No. 1 in den Grundschulen" auf seiner » Homepage zusammen gestellt. Dort werden auch hilfreiche Downloads angeboten, wie etwa Titellisten mit passenden Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien aus den Verlagen (Englisch + Französisch) und eine [synoptische Übersicht zum "Frühen Fremdsprachenlernen"] nach Bundesländern (im .pdf-Format).

| 23.4.2005