Kultusminister Konferenz

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Inklusion - gemeinsames Leben und Lernen

Unter inklusiver Bildung versteht man das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen. Die Länder stehen bei der Umsetzung der Inklusion vor einer der großen bildungspolitischen und pädagogischen Entwicklungsaufgabe, die die Schullandschaft entscheidend prägt. Der Bildungsbericht 2014 stellt Erreichtes und Herausforderungen in seinem Schwerpunktkapitel "Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem" ausführlich dar.

Die Kultusministerkonferenz hat mit der Empfehlung "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen"vom 20. Oktober 2011 die Grundlage für ein höchstmögliches Maß an gleichberechtigter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung geschaffen. Die Empfehlung stellt die Rahmenbedingungen einer zunehmend inklusiven pädagogischen Praxis in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen dar. Ausgehend von einem veränderten Verständnis von Behinderung und den Prinzipien der Teilhabe und Barrierefreiheit wird die Zuständigkeit der allgemeinen Schule für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen betont.

Der nicht nur im Bildungsbereich vollzogene Perspektivwechsel hin zur Inklusion berücksichtigt dabei auch das "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (VN-BRK), das in der Bundesrepublik Deutschland seit März 2009 verbindlich ist. Das Übereinkommen hat mit seinem Inkrafttreten für Deutschland in vielen gesellschaftlichen Bereichen und politischen Handlungsfeldern Wirksamkeit entfaltet, der Artikel 24 der Konvention bezieht sich auf den Bildungsbereich. Als Grundlage für die o. a. Empfehlung hat die Kultusministerkonferenz im Jahr 2010 zunächst das Positionspapier „Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN-BRK) in der schulischen Bildung” erarbeitet.

Die Kultusministerkonferenz hat auch den notwendigen Rahmen geschaffen, damit die Lehrkräfte die für inklusive Bildung nötigen Kompetenzen erwerben können: Mit der o.a. Empfehlung, mit überarbeiteten „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ in der Fassung von 2014 sowie mit den „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“, die unter Inklusionsperspektive überarbeitet wurden. Anfang 2015 hat die KMK gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz umfassende Empfehlungen zur „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ (in englischer Sprache hier) ausgesprochen.

In den vergangenen Jahrzehnten zeichnete sich die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen durch differenzierte Organisationsformen und Ansätze aus. Entscheidende Impulse gaben dabei die „Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland” aus dem Jahr 1994. Von 1996 bis 2000 verabschiedete die Kultusministerkonferenz darüber hinaus Empfehlungen zu den spezifischen Förderschwerpunkten wie Lernen, Sprache, Sehen, Hören, geistige Entwicklung u. a. Die Empfehlungen zur inklusiven Bildung knüpfen an die Grundpositionen dieser Dokumente an.

Einen internationalen/europäischen Blick auf die Thematik warf die Fachtagung des Pädagogischen Austauschdienstes "Wege zum inklusiven Lernen - Impulse aus Europa", die am 14./15. Mai 2012 in Berlin stattfand.

Empfehlungen zu sonderpädagogischen Schwerpunkten

Empfehlungen zu sonderpädagogischen Schwerpunkten

Eine Übersetzung der „Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen   Schwerpunkt LERNEN“ (Beschluss der KMK vom 14.03.2019) in Leichte Sprache ist auf der Internetseite des Verbandes für Sonderpädagogik e. V. (vds) verfügbar.

Am 7. Oktober 2021 hat die Kultusministerkonferenz die „Empfehlungen zu curricularen Vorgaben eines kompetenzorientierten Wahlpflicht- oder Wahlfaches ‚Deutsche Gebärdensprache (DGS)‘ für die Sekundarstufe I“ verabschiedet. Sie sollen den Ländern bei Einführung des Wahlpflicht- oder Wahlfaches Hilfestellungen für die Erarbeitung eines länderspezifischen Curriculums und für Qualitätsentwicklungsmaßnahmen geben und treffen Aussagen zum Erwerb einer gebärdensprachlichen Handlungskompetenz, insbesondere zur kommunikativen Kompetenz, zur Text- und Medienkompetenz, zur Sprachbewusstheit und Sprachreflexion, zur Sprachlernkompetenz und zur transkulturellen Kompetenz.

Dokumente und nützliche Links:

Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (Beschluss der KMK vom 20.10.2011)

Positionspapier „Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN-BRK) in der schulischen Bildung” (Beschluss der KMK vom 18.11.2010)

Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland (Beschluss der KMK vom 06.05.1994)

Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem, in: Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen", Herausgeber: Autorengruppe Bildungsberichterstattung, Bielefeld 2014, S. 157-205

Statistische Daten zur sonderpädagogischen Förderung an Förderschulen und allgemeinen Schulen hier.