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Hamburg fördert Auslandsjahr

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 11. Mai 2008 00:00

Zum 1. August 2007 tritt in Hamburg eine neue Richtlinie zur Förderung eines Schulbesuchs im Ausland in Kraft mit einer neu gestaffelten Förderung, die es noch mehr Schülerinnen und Schülern ermöglicht, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern einen Schulbesuch im Ausland wahrzunehmen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Schülerinnen und Schüler, die einen Schulbesuch im Ausland wahrnehmen in der Regel ausgesprochen positiv entwickeln. Insbesondere in der Kenntnis der englischen Sprache zeichnen sich gute bis sehr gute Ergebnisse ab, wie die Lernausgangslagenuntersuchung der Klassenstufe 13 belegt hat.

Vor diesem Hintergrund soll der § 36 der Ausbildungs und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) dahingehend geändert werden, dass künftig nicht mehr der Leistungsstand vor, sondern nach dem Auslandsaufenthalt entscheidend für die Versetzung in die Studienstufe sein wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Schülerinnen und Schüler nach dem Auslandsaufenthalt in der Regel in die Studienstufe übergehen können. Mit diesen Änderungen wird der Entwicklung der Schülerinnen und Schüler während des Auslandsaufenthaltes besser als bisher entsprochen und der pädagogische Gestaltungsspielraum der Schulen bei der Integration der aus dem Ausland rückkehrenden Schülerinnen und Schülern erweitert. Gleichzeitig wird mit der Änderung der Tatsache Rechung getragen, dass zum Schuljahr 2007/2008 der erste Jahrgang, der das Abitur am Gymnasium nach insgesamt zwölf Schuljahren abzulegen hat, die Klassenstufe 10 erreichen wird. Diese Klassenstufe wird erstmals gleichzeitig die Funktion der Vorstufe der gymnasialen Oberstufe erfüllen. Um den bewährten Schulbesuch im Ausland insbesondere in der Vorstufe sicherzustellen bzw. auszubauen, ist eine Anpassung der APO-AH erforderlich.

Mit dem Ziel, Eltern und Schülerinnen und Schüler - insbesondere aus wirtschaftlich schwächer gestellten Familien - die Entscheidung für einen Auslandsaufenthalt zu erleichtern, hat die Behörde für Bildung und Sport in der Neufassung der Richtlinie die Förderung für den Schulbesuch im Ausland neu gestaffelt. Darüber hinaus entfällt auch die Verpflichtung zur Rückzahlung der Fördermittel, wenn die Schülerin bzw. der Schüler nach der Rückkehr aus dem Ausland nicht unmittelbar in die Studienstufe aufrücken kann. Eltern und Schülerinnen und Schüler können sich nun unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation für einen Schulbesuch im Ausland entscheiden können.

| 27.3.2007